Das Kindergeld dient der Deckung der Kosten für die Erziehung eines Kindes.
Um solche Leistungen vom Staat zu beantragen und zu erhalten, muss Ihr Kind in Norwegen leben. Ein Kind gilt im Allgemeinen als in Norwegen ansässig, wenn es mindestens 12 aufeinanderfolgende Monate in Norwegen gelebt hat. Anspruch auf diese Leistung haben Sie ab dem Monat nach der Geburt des Kindes bzw. ab dem Monat nach Erwerb des Anspruchs (bei späterer Anspruchsberechtigung). Leistungen werden bis zum Monat vor Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes weitergezahlt.
Falls die Voraussetzungen für die ordentlichen oder erweiterten Leistungen vor Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes wegfallen, erhalten Sie die Auszahlung bis einschließlich des Monats, in dem die Voraussetzungen wegfallen. Kindergeld kann bis zu 3 Jahre ab Antragstellung gezahlt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und dieses Kindergeld nicht an den anderen Elternteil des Kindes gezahlt wird.
Kindergeld müssen Sie in der Regel nicht beantragen. Wenn das Kind in Norwegen geboren wird, erhält die Mutter diese Leistung automatisch etwa 2 Monate nach der Geburt des Kindes. Aber wenn die Mutter nicht in Norwegen gemeldet ist, müssen Sie den Antrag mit den richtigen Formularen stellen – und dann können wir Ihnen bei diesem Prozess behilflich sein.
Bei Tecla haben wir Erfahrung mit diesem Prozess und können Ihnen dabei helfen, sich durch diesen Prozess zu navigieren.