Betreuungsgeld ist Geld, das Sie bekommen können, wenn Sie Kinder im Alter zwischen 1 und 2 Jahren haben, die nicht ganztägig im Kindergarten sind. Wenn Ihr Kind adoptiert wird, können Sie Geldunterstützung erhalten, auch wenn das Kind älter als 2 Jahre ist.
Hat das Kind einen Teilzeitkindergartenplatz, können Sie anteilig Anspruch auf Unterhaltszahlungen haben.
Im Allgemeinen müssen Sie und Ihr Kind in Norwegen leben. Wenn sich Ihr Kind mindestens 12 aufeinanderfolgende Monate in Norwegen aufhält, gilt das Kind als ansässig. Für EWR-Bürger gelten gesonderte Regeln.
Bei Tecla haben wir Erfahrung mit diesem Prozess und können Ihnen dabei helfen, sich durch diesen Prozess zu navigieren.